Abendessen steuerlich absetzen - was muss erfüllt werden damit dies geht?

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    Hallo Gast! Schön, dass du zu uns gefunden hast.

    • Hallo Joana,

      zu erst einmal muss es sich um Werbekosten handeln. D.h. der Zweck des Abendessens dient dem generieren von Einkommen.
      Du solltest Dir einen Bewirtungsbeleg ausstellen lassen.
      Hier muss Datum, Uhrzeit, die einzelnen Gerichte und Getränke aufgeführt werden.
      Theoretisch muss der Gastwirt den Namen des Gastgebers auf dem Beleg eintragen. (Wir dürften so 200 bis 250 Belege im Jahr haben und ich habe das in der Praxis noch nie gesehen und kein Prüfer hat sich je daran gestört.)

      Auf dem Beleg trägst Du dann die Namen und die Firmen der Beteiligten ein. Eventuell noch den Grund für das Essen angeben)
      Ich würde immer mit Kreditkarte bezahlen, damit kannst Du immer nachweisen, dass Du wirklich vor Ort warst.

      Falls Privatpersonen (z.B. Lebenspartner) mit eingeladen waren, kann man diesen teil der Rechnung streichen. Oder man schaut mal, ob das FA das übernimmt. :)

      Bei einer Einladung von Kunden/Geschäftspartnern können dann 70% des Betrags abgesetzt werden.
      Falls du nur mit Kollegen/Angestellten Essen warst, kannst Du Alles absetzten. Allerdings gibt es hier dann Höchstbeträge pro Mitarbeiter und Monat.

      Viele Grüße
    • Eigentlich wurde ja schon so ziemlich alles dazu gesagt würde ich mal sagen, der gute Chris hat sich da ja gut in die Worte finden können.
      Da ich aber das Thema auch sehr interessant finde und die Steuer nun mal fast alle betrifft hab ich mich mal in die Weiten des Internets gestürzt
      und nach Portalen geschaut die dahingehend Informieren, eine ziemlich gute Seite zum Informieren wäre Beispielsweise steuerberaterscout.de/Magazin.
      Dort habe ich auch ins Impressum geschaut und es schaut alles rechtens aus so dass man von einem korrekten Inhalt ausgehen kann, ich habe bei meiner kleinen "Internetexpedition"
      auch viele Seiten gesehen die einfach nur einen zu allgemeinen Inhalt hatten und keine richtige beratende Funktion, daher würde ich dir liebe Joana raten dort mal zu schauen wie das genau mit der Steuer ist.
      Grundsätzlich aber muss dafür eine sogenannte zumutbare Grenze überschritten werden und es sollte jetzt kein Candlelight Diner für 2 sein,
      so wie es Chris halt schon gesagt hat ist es ziemlich korrekt Formuliert, wenn du da noch ins Detail gehen willst,
      habe ich dir ja den Tipp mitgeteilt ;)

      MfG Mee...
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